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Zeitarbeit

Arbeitnehmerüberlassung oder Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitsgesetzbuch (§58) bedeutet, dass der Arbeitgeber oder das Zeitarbeitsunternehmen mit dem beschäftigten Arbeitnehmer schriftlich vereinbaren kann, ihn vorübergehend zur Arbeitsleistung für den entleihenden Arbeitgeber einzusetzen.

Das Zeitarbeitsunternehmen darf dies nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung, mit dem Arbeitnehmer, die die Beschäftigungsbedingugnen im Arbeitsvertrag festlegt.

Die Zeitarbeit ist eine flexible Beschäftigungsform, die auf einen effizienten Einsatz der Humanressourcen abzielt.

Zeitarbeit ist in verschiedenen Branchen (z.B. Logistik, Fertigung, Maschinenbau, IT) beliebt, weil sie die Möglichkeit bietet, Mitarbeiter sofort einzustellen ohne die eigenen Kapazitäten zu erhöhen.

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